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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949.
Als geltende „Verfassung“ ist sie die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Im Jahr 1949 wurde sie vorerst nur für die westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, war aber nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet, da der Parlamentarische Rat davon ausging, dass die Sowjetische Besatzungszone bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde. Am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz nach der deutschen Wiedervereinigung zur Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden.
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